Unser primäres Anliegen ist es, das Angebot einer universitären Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung auszubauen und deren Durchführung studierendenfreundlicher zu gestalten. Wir sind der Auffassung, dass die Vorbereitung auf eine staatliche Pflichtfachprüfung von einer staatlichen Universität geleistet werden muss und privaten Repetitorien daneben keine ergänzende Rolle zukommen sollte. Darüber hinaus setzen wir uns insgesamt für eine Verbesserung, der für die Jurastudierende extrem anstrengenden Examensvorbereitung ein. Um diese Ziele erreichen zu können, muss es auf mehreren Ebenen zu teils grundlegenden Veränderungen kommen
Die folgenden Forderungen sind weder abschließend noch final. Wir maßen uns nicht an, zu behaupten, wir hätten ein rundum perfektes Ausbildungsmodell entwickelt, sondern befinden uns in einem beständigen Dialog über unsere Ideen und Forderungen. Daher begrüßen wir es sehr, wenn Ihr in Kontakt mit uns tretet, um uns an Euren Ideen, Anregungen und an Eurer Kritik an unseren Forderungen teilhaben lasst. Kontaktiert uns entweder hier oder kommt gerne einfach zu einem unserer Treffen.
Inhalt
I. Politische Forderung für Berlin und Brandenburg
Das gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) nimmt die erste juristische Staatsprüfung von allen Jurastudierenden in den Ländern Berlin und Brandenburg ab. Die Grunlage dafür bildet die Juristische Ausbildungsordnung (JAO), die in in beiden Ländern inhaltlich weitgehend deckungsgleich ist.
Eine Verbesserung der Ausbildungsverhältnisse kann folglich nur durch eine Änderung der jeweiligen JAO erreicht werden. Unsere politischen Forderungen richten sich daher an das Landesparlament Brandenburg und an das Abgeordnetenhaus von Berlin.
Uns geht es im Ergebnis keineswegs darum, den Anspruch an die Jurastudierenden in den Ländern Berlin und Brandenburg zu verwässern, sondern die Ausbildung vielmehr so zu gestalten, dass möglichst viele gut ausgebildete Jurist_innen die Universitäten verlassen. Die Kritik, die wir üben, ist konstruktiver Natur und soll die Grundlage für einen gemeinsamen Diskurs über Möglichkeiten der Verbesserung bilden.
1. Klausurenphase und Streckungsmodell
Die Klausurenphase stellt für sämtliche Examenskandidat_innen eine extreme Belastung dar, die bei vielen Studierenden zu teils ernsthaften und langhaltenden physischen und auch psychischen Leiden führt. Das deutsche Jurastudium hat den – oft befürworteten – hohen Anspruch, Generaljurist_innen auzubilden. Es kann aber nicht wünschenswert sein, dass die erlernten Fähigkeiten und das erlernte Wissen infolge physicher Erschöpfung nicht zur Geltung kommen können, weil es an entsprechenden Ruhetagen zwischen den schriftlichen Klausuren fehlt. Um diesem Missstand zu begegnen, fordern wir eine Neugestaltung der Klausurenphase.
Dabei haben wir insbesondere zwei Modelle im Blick, die so zum Teil auch in anderen Bundesländern erfolgreich praktiziert werden.
Einerseits halten wir es für angebracht, den Zeitraum einer Kampagne auf mindestens drei Wochen zu strecken, sodass für jedes Rechtsgebiet eine ganze Woche eingeplant wird. Die Studierenden könnten sich in der Folge zwischen den einzelnen Klausuren ausreichend regenerieren. Zudem bestünde die Möglichkeit, die zuvor angeeigneten Kenntnisse in den drei Hauptgebieten in geeignetem Maße wieder aufzufrischen. Durch eine Stauchung der Klausurenphase auf zuletzt zehn Tage wird die ohnehin bestehende Belastung für die Examenskandidat_innen zusätzlich erhöht, ohne dass diesem Umstand ein positiver Effekt entnommen werden kann.
Andererseits setzen wir uns für die Einführung eines Streckungsmodelles ein. Studierenden soll es ermöglicht werden, in mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Kampagnen die Klausuren in jeweils einem Rechtsgebiet separat zu schreiben. Diese Form des Abschichtens würde den Studierenden die Möglichkeit bieten, sich eingehend mit den Eigenheiten und Herausforderungen eines jeden Rechtsgebietes zu beschäftigen.
Hier ein Beispiel aus dem Juristenausbildungsgesetz NRW:
§ 12 Abschichtung
(1) Wer sich nach dem fünften Fachsemester bis spätestens zum Abschluss des siebten Fachsemester seines ununterbrochenen Studiums zur staatlichen Pflichtfachprüfung meldet, kann auf Antrag die Aufsichtsarbeiten in zwei oder drei zeitlich getrennten Abschnitten anfertigen (Abschichtung).
(2) Im Fall des Absatzes 1 sind nach Wahl des Prüflings zunächst die Aufsichtsarbeiten aus einem oder zwei der in § 10 Abs. 2 Satz 2 genannten drei Rechtsgebiete anzufertigen. Bis zum Abschluss des achten Fachsemesters hat sich der Prüfling zur Anfertigung der übrigen Aufsichtsarbeiten zu melden. Ansonsten wird er von Amts wegen zum nächstmöglichen Termin geladen.
(3) Wer sich nach dem Abschluss des siebten Fachsemesters zur Prüfung meldet, hat sämtliche Aufsichtsarbeiten ohne zeitliche Unterbrechung anzufertigen.
Um weiterhin ein anspruchsvolle Prüfung zu gewährleisten, regen wir die Einführung einer weiteren Klausur im Bereich des Öffentlichen Rechts an. Dies würde es den Studierenden zudem ermöglichen, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in umfassender Form und damit repräsentativer darstellen zu können.
2. Prüfungstermine / Kampagnenanzahl
Zudem fordern wir, dass die Anzahl der Kampagnen auf vier pro Jahr angehoben wird. Unserer Ansicht nach ist dies erforderlich, um den diversen Formen des Repetitoriums, die gegenwärtig verbreitet sind, in geeigneter Weise zu begegnen und gerecht zu werden. In den Bundesländern Hamburg und Nordrhein-Westfalen werden vergleichbare Regelungen bereits angewandt. Zudem würde sich die Anzahl der Prüfungsteilnehmer_innen besser auf die Kampagnen verteilen und der Verwaltungsaufwand, der momentan durch die Anmietung und Betreuung weiterer Prüfungsstätten entsteht, vermindert.
Eine Erhöhung der Prüfungstermine steht zudem in einem systematischen Zusammenhang mit der vorangegangenen Forderung nach Einführung eines Streckungsmodells.
3. Ausgestaltung der Klausuren und Hilfsmittel
Um die Studierenden während des Klausurenschreibens jedenfalls von einem Teil des ohnehin bestehenden psychischen Drucks zu befreien, fordern wir eine generelle Verlängerung der Schreibzeit um jeweils eine auf dann sechs Zeitstunden pro Klausur, ohne dass gleichzeitig deren Umfang erhöht wird. Klausuren müssen inzwischen unter einem solchen extremen Zeitdruck geschrieben werden, dass die reine Schreibzeit nicht ausreicht, um Probleme ausreichend zu diskutieren oder gefasste Gedanken sorgsam auszuformulieren. Vielmehr müssen Äußerungen extrem kurz abgefasst werden, um überhaupt den gesamten Sachverhalt bearbeiten zu können. Die geforderte, tiefgründige Darstellung des in der Klausur abgefragten Wissens wird dadurch regelmäßig verunmöglicht.
Unabhängig davon halten wir eine Überarbeitung der Härtefallregelungen für angebracht. Die derzeitigen Vorschriften führen dazu, dass Studierende regelmäßig erst nach Ablauf der dafür vorgesehenen Frist einen solchen Antrag stellen können. Dieser Umstand wird zwar bei Antragstellung zumeist berücksichtigt, entfaltet aber an sich einen kontraproduktiven Effekt, weil er dazu führen kann, dass Betroffene überhaupt von der Stellung eines Härtefallantrages absehen.
Ebenso fordern wir, dass auch andere Gesetzestexte neben jenen des Beckverlages zu den Examensklausuren zugelassen werden. Die gegenwärtige Regelung führt mittelbar zu einer Monopolisierung dieser Materialien, welche einen echten Wettbewerb zwischen verschiedenen Verlagen unterbindet und somit zu einer ungerechtfertigten finanziellen Belastung der Studierenden führt. Dem Bedürfnis nach einer gewissen Einheitlichkeit verschiedener Textsammlung kann durch entsprechende rechtliche Mindestvorgaben ohne Weiteres begegnet werden.
Darüber hinaus ersuchen wir die Länder Berlin und Brandenburg, das generelle Verbot von handschriftlichen Markierungen von Gesetzestexten jedenfalls teilweise aufzuheben. Diese Restriktion erscheint praxisfremd, ist zur Unterbindung von Täuschungsversuchen nur bedingt geeignet und wird auch im Studium in anderen Bundesländern, beispielsweise in Bayern, nicht praktiziert.
4. Regelstudienzeit und BAföG
Die Regelstudienzeit beträgt derzeit neun Semester. Die Privilegierung durch die Regelungen zum sogenannten „Freischuss“ werden bei Studierenden, die ihre universitäre Schwerpunktprüfung bereits vor dem staatlichen Examen absolvieren an eine Anmeldung im 9. Fachsemester geknüpft, vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 5 JAO Bln. In der Folge wird die staatliche Prüfungen erst im 10. Semester abgelegt. Studierende, die Leistungen nach dem BAföG erhalten, werden in diesem Zeitraum in der Regel aber nicht mehr gefördert. Dies verkennt, dass es den Studierenden weder während der schriftlichen Klausuren, noch in Vorbereitung auf die mündliche Prüfung möglich ist, erwerbstätig zu sein und führt mithin zu einer Benachteiligung sämtlicher Leistungsempfänger_innen gegenüber ihren Kommiliton_innen, die nicht auf staatliche Förderung angewiesen sind. Die Möglichkeit einen zinslosen Studienkredit beim Berliner Studierendenwerk zu beantragen stellt dabei gerade keine vergleichbare Alternative dar. Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, fordern wir eine Anhebung der gesetzlichen Regelstudienzeit auf zehn Semester.
5. Prüfungsstoff
Eine Neuregelung des Pflichtfachstoffes ist ein besonders kompliziertes Thema, kann aber nicht ausgeklammert werden. Unserer Ansicht nach liegt das maßgebliche Problem darin, dass das erforderliche Wissen in den unterschiedlichen Rechtsgebieten in der vergangenen Jahren immer weiter angewachsen ist. Dies lässt sich einerseits auf die seit des Vertrages von Lissabon stetig zunehmenden Bedeutung des europäischen Rechts und andererseits die sich stetig fortentwickelnde Rechtsprechung oberster deutscher Gerichte zurückführen.
Geradezu gebetsmühlenartig wird darauf verwiesen, dass die Jurastudierenden nicht zu Subsumtionsmaschinen ausgebildet werden sollen. Doch gerade die Ausprägung der erforderlichen Kernkompetenzen, namentlich der Umgang mit (unbekannten) Gesetzestexten leidet unter dem zugleich bestehenden Erfordernis, dem umfangreichen Prüfungsstoff gerecht zu werden. Dieses Problem wird sich in den kommenden Jahren nur noch weiter vertiefen, weswegen wir es für sinnvoll halten, bereits jetzt geeignete Konzepte zu erarbeiten, um die juristische Ausbildung auch in dieser Dimension auf die Höhe der Zeit zu heben.
II. HU spezifische Forderungen und Bestandsaufnahme
1. Unirep-Lehrveranstaltungen und Materialien
a. Öffentliches Recht
Hervorzuheben und deshalb an erster Stelle zu nennen sind die überaus strukturierten, interaktiven, den Stoff umfassend vermittelnden Lehrveranstaltungen und dabei verwendeten Materialien des Unireps im öffentlichen Recht. Illustrieren lässt sich dies am Beispiel des allgemeinen Verwaltungsrecht. Hier wird ein Bestand an Materialien unter den Lehrstühlen weitergegeben und stets aktualisiert.
b. Zivilrecht
Leider mussten wir die Erfahrungen machen, dass es bei den Unirep-Veranstaltung im Zivilrecht zumeist schon an übersichtlichem Material bzw. Falllösungen fehlt, die den Stoff vermitteln. Wir sind also angewiesen, uns den Stoff aus der Masse der Lehrbuchliteratur selbst herauszusuchen. Angesichts des meist engen Zeitrahmens ist dies umfassend kaum möglich. Letztlich muss doch wieder auf die komprimierten Skripte kommerzieller Repetitorien zurückgegriffen werden. Der Fokus in den Lehrveranstaltungen, die immerhin 6 Stunden pro Woche einnehmen, geht leider allzu oft an examensrelevanten Problemkonstellationen und aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung vorbei. Daher wünschen wir uns eine gezieltere und schwerpunktorientierte Vermittlung des Stoffes.
c. Strafrecht
Die im Strafrecht zur Verfügung gestellten Lehrmaterialen und deren Vermittlung sind gut.
Besonders hervorzuheben ist die von Herrn PD. Dr. Tobias Reinbacher initiierte Klausurenwerkstatt im Strafrecht, die im Wintersemester 2016/2017 jeden Donnerstag stattfand. Das Konzept war hierbei, den Studierenden einen Originalsachverhalt zur Verfügung zu stellen, der innerhalb einer Stunde selbstständig und vollständig gegliedert werden sollte. Im Anschluss wurde die Klausur ausführlich und im Dialog mit den Studierenden besprochen.
Das eigenständige Lösen von Klausuren erweist sich für eine Vielzahl von Studierenden als eine besonders effektive Lernmethode, welches das bereits bestehende Angebot des Klausurenkurses in geeigneter Weise ergänzt. Wir wünschen uns, da Herr Reinbacher nach Würzburg berufen wurde, dass diese Veranstaltung von einer anderen Person weitergeführt wird. Außerdem möchten wir die Einrichtung vergleichbarer Veranstaltungen in den übrigen Rechtsgebieten anregen.
Positiv erwähnen wollen wir auch die von Prof. Dr. Heinrich zur Verfügung gestellten Materialien, die allerdings inhaltlich dem aktuellen Stand angepasst und an den erforderlichen Stellen erweitert werden sollten.
2. Materialien-Pool
Wir fordern, dass ein Pool an Materialien für alle examensrelevanten Rechtsgebiete eingerichtet wird, auf den zeitlich unabhängig von den laufenden Lehrveranstaltungen zugegriffen werden kann, um somit die Diversität der unterschiedlichen Vorbereitungsweisen unterstützen zu können. Insbesondere verweisen wir auf die Studierenden, die sich gänzlich ohne Repetitorium auf das Examen vorbereiten. Auch diese haben ein großes Interesse an den entsprechenden Materialien.
Der Zugriff wird momentan erschwert durch wechselnde Passwörter, zeitnahe Löschungen, fehlende Archivierung und dadurch dass die Dateien nur für die jeweils folgende Lehrveranstaltungen ins Internet gestellt werden.
Den urheberrechtlichen Bedenken, die einem solchen Modell entgegenstehen, sind wir uns bewusst. Ihnen ließe sich jedoch durch einen qualifizierten Authentifizierungsmechanismus (bspw. mittels Moodle) beikommen.
Als Beispiel für die erfolgreiche Einrichtung eines solchen Materialien-Pools sei auf das online-Repetitorium der Universität Münster verwiesen. Hier stehen den Studierenden klassische Lehrbuchinhalte, Klausuren, Rechtsprechungsübersichten, Podcasts, Selbsttests und vieles mehr zu Verfügung. Zudem finden sich auf der Website Foren, die der Gründung von Lerngruppen dienen.
3. Klausurenkurs
Das Klausurenschreiben ist für unsere Vorbereitung auf das Examen essentiell. Am bereits bestehenden Angebot gibt es aus unserer Sicht drei wesentliche Kritikpunkte.
An erster Stelle zu nennen sind die tiefgreifenden qualitativen Unterschiede der Korrekturen und Lösungsskizzen. Das Spektrum der Korrekturen reicht von ausformulierten, computergeschriebenen und inhaltlich fundierten Voten bis hin zu unleserlichen, dürftig begründeten Anmerkungen. Um ein durchweg gutes Niveau zu erreichen, schlagen wir einheitliche und strengere Vorgaben, eine Qualitätskontrolle durch die Lehrstühle und ggf. bessere Entlohnung für die Korrektor_innen vor. Zudem wird uns die Nachbereitung durch teilweise lediglich skizzenartige oder sogar gänzlich fehlende Lösungsvorschläge stark erschwert. Wir fordern von den Lehrstühlen, dass für jede Klausur ein fundierter, inhaltlich ausführlicher und vollständiger Lösungsvorschlag, aus dem sich die maßgebenden Bewertungskriterien entnehmen lassen, zur Verfügung gestellt wird.
Zweitens fordern wir, dass der Klausurenkurs wie etwa an der LMU München und auch an der FU Berlin aus den Haushaltsmitteln bestritten wird und somit für die Studierenden der HU kostenlos ist.
Da die Examensvorbereitungen nicht mit dem Beginn der Semesterferien endet, sollte der Klausurenkurs durchgängig angeboten werden. Für die Studierenden in der Examensvorbereitung ist es äußerst ärgerlich, zwei Mal jährlich für zweieinhalb Monate auf das Herzstück der Vorbereitung zu verzichten. Zudem liegen die Semesterferien immer unmittelbar vor den Examenskampagne des GJPA, sodass in dieser so wichtigen Phase das Klausurenschreiben nicht unter realitätsnahen Bedingungen geübt werden kann. Dies ist insbesondere aus psychologischer Sicht äußerst misslich. An der FU Berlin wird der Klausurenkurs demgegenüber auch während der Semesterferien angeboten.
4. Probeexamen
Das Probeexamen ist neben dem Klausurenkurs die einzige Möglichkeit, sich während der Vorbereitung einer annähernd examensähnlichen Situation auszusetzen.
Leider ist das Probeexamen sowohl im Frühjahr als auch im Sommer zeitlich jeweils so gelegen, dass eine Teilnahme – sollte mensch in der darauffolgenden Kampagne schreiben wollen – zwar theoretisch möglich ist, die Korrekturen aber nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Praktisch gesehen, steht einer Teilnahme am Probeexamen nur kurz vor dem eigentlichen Examen, die damit einhergehende Belastung regelmäßig entgegen. Daher plädieren wir dafür, die Termine, auf einen jeweils früheren Zeitpunkt zu verschieben.
Dienlich wäre zudem ein festes Datum für eine gebündelte Rückgabe aller Klausuren des Probeexamens.
In Anbetracht der Tatsache, dass im Examen oft aktuelle Rechtsprechung von den Klausursteller_innen verarbeitet wird, scheint es uns notwendig, die Rechtsprechung auch im Probeexamen mehr zu berücksichtigen und in dieser Hinsicht eine Mischung mit alten Originalklausuren vorzunehmen.
5. Arbeitsräume
Nicht nur auf das Examen bereiten die Studierenden sich in Lerngruppen vor. Momentan stellt die Juristische Fakultät hingegen nur noch sechs der Arbeitsräume im Flachbau für eine Nutzung durch diese Gruppen zur Verfügung. Dabei sollte es in ihrem Interesse liegen, die von ihr propagierten Lernmethoden auch entsprechend zu fördern. Es liegt in der Verantwortung der Fakultätsleitung geeignete Räume in ausreichender Zahl bereit zu stellen. Außerdem fordern wir ein transparentes Verteilungsverfahren. Zudem sollte es umgehend ermöglicht werden, auch während der Semesterferien die Reservierung der Räumlichkeiten aufrecht zu halten.
6. Vorbereitung auf die Examensvorbereitung
Um der grundlegenden Unsicherheit der Studierenden bezüglich der Examensvorbereitung entgegenzuwirken, schlagen wir ein zweigleisiges Modell vor:
Zum einen wäre es wichtig, eine allgemeine Infoveranstaltung fakultätszentral zu organisieren, die gerne den Charakter einer einmaligen Vorlesung haben darf und etwa in derselben Woche wie die Infoveranstaltungen zu den Schwerpunkten stattfinden könnte. Hier sollten die multiplen Möglichkeiten, der Examensvorbereitung, vorgestellt werden. In der Vergangenheit gab es eine solche Veranstaltung, vom Lehrstuhl Kaiser initiiert; eine stärkere Einbindung dieser Veranstaltung in das regulär vorgesehene Curriculum wäre jedoch wünschenswert.
Um sich darüber hinaus eigene Qualifikationen wie das Erstellen von Lernplänen anzueignen und nicht zuletzt etwas über Lernmethoden und -typen zu erfahren, wäre möglicherweise ein BZQ-Kurs das richtige Forum (vielleicht ließen sich hier Lehrpersonen aus den Fachbereichen Erziehungswissenschaften und/oder Psychologie zur Unterstützung finden). Nicht zuletzt wird ja gerade das hohe Maß an Organisationsfähigkeit zu den Schlüsselqualifikationen von Jurist_innen gezählt.
7. Werbeverbot für kommerzielle Repetitorien an der HU Berlin
Die Räumlichkeiten der Humboldt-Universität werden von Anbietern kommerzieller Repetitorien immer wieder zu Werbezwecken genutzt. Diese reichen von Flyern in den Bibliotheken über Plakate bis hin zu kostenlosen Kennenlern- und Vorstellungsveranstaltungen. Jedenfalls in Teilen kommt es dabei auch zu einer Zusammenarbeit entsprechender Anbieter mit der Fachschaft der Juristischen Fakultät sowie Mitarbeiter_innen der Universitätsbibliotheken. Die unmittelbare räumliche Nähe zur Universität kann von den Anbietern genutzt werden, um bei den Studierenden den Eindruck, sie könnten das Examen nicht ohne ein kommerzielles Repetitorium bestehen, noch zu verstärken.
Um dieser Praxis Einhalt zu gebieten, fordern wir, dass die Universitätsleitung ein Werbeverbot für kommerzielle Repetitorien erlässt, welches sich auf sämtliche Liegenschaften der Humboldt-Universität erstreckt und auch das Verteilen von Werbung vor den Ein- und Ausgängen derselben umfasst. Ein solches Verbot kann in Anlehnung an das Vorbild der Georg-August-Universität Göttingen, welches bereits einer gerichtlichen Überprüfung standhielt (VG Göttingen, Beschluss vom 25. Februar 2010, AZ: 4 B 10/10), ausgestaltet werden.